Tipp: Warum sich für Selbständigerwerbende ein Ehevertrag lohnt




Die wenigsten machen sich beim Heiraten Gedanken darüber, was passiert, wenn die Liebe einmal erlöschen sollte. Wer ein Unternehmen hat, tut allerdings gut daran, das Wichtigste rechtzeitig zu regeln. Denn, was vielen nicht bewusst ist: Trifft man als Selbständige/r keine Vorkehrungen, kann eine Scheidung nicht nur das Ende der Ehe, sondern schlimmstenfalls auch das der eigenen Firma bedeuten.
Von Lilly Toriola, scheidungsagentur.ch

90 Prozent der Verheirateten in der Schweiz haben keinen Ehevertrag. Für sie gilt bei einer Scheidung: Was während der Ehe an Vermögen entstanden ist, muss aufgeteilt werden. Ist einer der beiden selbständigerwerbend, kann diese Regelung auch für das Unternehmen gelten – und zwar unabhängig davon, ob der Ehepartner einen Beitrag an den Erfolg der Firma geleistet hat oder nicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen während der Ehe gegründet wurde. Der Unternehmerlohn und Unternehmensgewinn müssen ohne Ehevertrag immer – auch wenn die Firma bereits vor der Heirat existierte – geteilt werden.

Ex-Ehepartner muss ausbezahlt werden

Wenn nebst dem privaten Vermögen auch der Wert des eigenen Unternehmens geteilt werden muss, wird eine Scheidung schnell mal zu einer sehr teuren Angelegenheit. Die Hälfte des Unternehmenswerts abzugeben bedeutet konkret, dass der Ex-Ehepartner ausbezahlt werden muss. Und zwar grundsätzlich in bar. Was nicht selten zu einem existenziellen Problem wird: Denn um solche „güterrechtlichen Ausgleichszahlungen“ leisten zu können, muss man als Unternehmer/in erst einmal über genügend liquide Mittel verfügen. Meist ist das Geld aber auf irgendeine Weise in der Firma gebunden und die geforderten Ausgleichszahlungen übersteigen die finanziellen Möglichkeiten. Oft bleibt deshalb nichts anderes übrig, als einen Bankkredit aufzunehmen, Wohneigentum, Teile des Unternehmens oder gleich das ganze Unternehmen zu verkaufen.

Wie sich also absichern?

Wer selbständig ist, sollte deshalb in jedem Fall einen Ehevertrag abschliessen. Bei der Heirat, bei der Unternehmensgründung oder auch später – auf jeden Fall aber noch während den „guten Zeiten“. Mit einem solchen Ehevertrag kann das Unternehmen im Falle einer Scheidung aus der Vermögensaufteilung ausgeklammert werden. Eine der gängigsten Lösungen ist, im Ehevertrag Gütertrennung zu vereinbaren. Dadurch bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt, bei der Scheidung bleibt das Geschäftsvermögen in den Händen der Unternehmerin. Das gilt auch für Erträge auf dem Geschäftsvermögen.



Lilly Toriola

Lilly Toriola ist Geschäftsführerin der www.scheidungsagentur.ch,  der ersten Full-Service-Agentur für Trennungen und Scheidungen. Sie wurde vor Kurzem auf mompreneurs-schweiz.ch vorgestellt.

Kommentare

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