Tipp: Warum sich für Selbständigerwerbende ein Ehevertrag lohnt
Die
wenigsten machen sich beim Heiraten Gedanken darüber, was passiert, wenn die
Liebe einmal erlöschen sollte. Wer ein Unternehmen hat, tut allerdings gut
daran, das Wichtigste rechtzeitig zu regeln. Denn, was vielen nicht bewusst
ist: Trifft man als Selbständige/r keine Vorkehrungen, kann eine Scheidung nicht
nur das Ende der Ehe, sondern schlimmstenfalls auch das der eigenen Firma
bedeuten.
Von Lilly Toriola, scheidungsagentur.ch
90 Prozent der Verheirateten in der Schweiz
haben keinen Ehevertrag. Für sie gilt bei einer Scheidung: Was während der Ehe an
Vermögen entstanden ist, muss aufgeteilt werden. Ist einer der beiden selbständigerwerbend,
kann diese Regelung auch für das Unternehmen gelten – und zwar unabhängig
davon, ob der Ehepartner einen Beitrag an den Erfolg der Firma geleistet hat
oder nicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen während der
Ehe gegründet wurde. Der Unternehmerlohn und Unternehmensgewinn müssen ohne
Ehevertrag immer – auch wenn die Firma bereits vor der Heirat existierte –
geteilt werden.
Ex-Ehepartner
muss ausbezahlt werden
Wenn nebst dem privaten Vermögen auch der
Wert des eigenen Unternehmens geteilt werden muss, wird eine Scheidung schnell
mal zu einer sehr teuren Angelegenheit. Die Hälfte des Unternehmenswerts
abzugeben bedeutet konkret, dass der Ex-Ehepartner ausbezahlt werden muss. Und
zwar grundsätzlich in bar. Was nicht selten zu einem existenziellen Problem wird:
Denn um solche „güterrechtlichen Ausgleichszahlungen“ leisten zu können, muss
man als Unternehmer/in erst einmal über genügend liquide Mittel verfügen. Meist
ist das Geld aber auf irgendeine Weise in der Firma gebunden und die geforderten
Ausgleichszahlungen übersteigen die finanziellen Möglichkeiten. Oft bleibt
deshalb nichts anderes übrig, als einen Bankkredit aufzunehmen, Wohneigentum, Teile
des Unternehmens oder gleich das ganze Unternehmen zu verkaufen.
Wie sich also absichern?
Wer selbständig ist, sollte deshalb in
jedem Fall einen Ehevertrag abschliessen. Bei der Heirat, bei der
Unternehmensgründung oder auch später – auf jeden Fall aber noch während den
„guten Zeiten“. Mit einem solchen Ehevertrag kann das Unternehmen im Falle
einer Scheidung aus der Vermögensaufteilung ausgeklammert werden. Eine der
gängigsten Lösungen ist, im Ehevertrag Gütertrennung zu vereinbaren. Dadurch
bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt, bei der Scheidung bleibt das
Geschäftsvermögen in den Händen der Unternehmerin. Das gilt auch für Erträge auf
dem Geschäftsvermögen.
Lilly
Toriola
Lilly Toriola ist Geschäftsführerin der www.scheidungsagentur.ch, der ersten Full-Service-Agentur für
Trennungen und Scheidungen. Sie wurde vor Kurzem auf mompreneurs-schweiz.ch vorgestellt.
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